Heiligengrabe

Heiligengrabe

„Das Kloster Stift zum Heiligengrabe ist seit alters eine mildtätige Stiftung des öffentlichen Rechts und eine Einrichtung der Union Evangelischer Kirchen (UEK), einem Zusammenschluss von 12 Evangelischen Kirchen, mit Sitz im Kirchenamt in Hannover“.
Zum heutigen Konvent gehören die Äbtissin und Frauen, die das geistliche und einen Teil des kulturellen Lebens im Stift verantworten. Das Einkehrhaus am Damenplatz, die neu ausgebauten Zimmer in der Abtei und weiter Räumlichkeiten auf dem Klostergelände bieten Gruppen-, Tagungs- und Meditationsräume. In der Heiliggrabkapelle und in der Kirche finden Sommer- und Adventskonzerte statt. Neben einer Dauerausstellung und den regelmäßigen Führungen gibt es Sonderausstellungen.
Geschichte
1287 Gründung des Zisterzienserinnenklosters mit zwölf Nonnen aus Kloster Neuendorf (Altmark). Ende 13. bis Mitte 16. Jahrhunderts: Bau von Kirche und Klausur; bis 1512 Weihe der neuen Heiliggrabkapelle. 1541-1548 Auseinandersetzungen über den Fortbestand des Klosters (Reformation in Brandenburg). 1549 Annahme der Evangelischen Kirchenordnung. Nach wechselvollster Geschichte ist das Kloster eine Einrichtung der Union Evangelischer Kirchen (UEK) sowie Zentrum der Nagelkreuzgemeinschaft Deutschland.
Text: Friederike Rupprecht (gekürzte Fassung)
In: Kirchen und Klöster der Zisterzienser in Deutschland,Österreich und der Schweiz | Das evangelische Erbe in ökumenischer Nachbarschaft | Paul Geißendörfer (Hg.), Seiten 88-90)
Titelfoto: Westflügel Abtei – Foto Dietmar Rabich
www.klosterstift-heiligengrabe.de